Mittwoch, 02. Dezember 2009

Ich hab' mein G1 wieder!


Es passierte in einer rauschenden Ballnacht im Sommer. Am Morgen danach war das Display von meinem Mobiltelefon zerbrochen. Zwar war die Touch-Funktion noch intakt, aber es sah einfach zu peinlich aus.
Als ich die Havarie zur Reparatur in den T-Mobile Shop brachte wurde ich gefragt: "Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen?" Mir fiel dann wieder ein, dass ich Monate zuvor, als ich das Ding kaufte, gefragt wurde. Es wäre wegen des Displays, das könnte leicht zerbrechen, wenn das Telefon mal runterfällt. Natürlich hatte ich keine Versicherung abgeschlossen. "Das ist aber kein Garantiefall", wurde ich aufgeklärt. Es hat dann ein wenig gedauert, bis ich der netten Dame klarmachen konnte, dass mir bewusst ist, dass kein anderer als ich für die Reparatur aufkommen kann, wenn ich mein Mobiltelefon der Schwerkraft zum Opfer fallen lasse.
Ein paar Tage später musste ich dann unbedingt noch mal in den Laden kommen um den Kostenvoranschlag zu bestätigen (leider war das Fax damals noch nicht erfunden). Wochen später erhielt ich via SMS die frohe Kunde, dass mein G1 repariert und abholbereit sei. Eine Stunde später salutierte ich mit dem Reparaturschein freudig winkend im T-Mobile Laden auf. Das G1 war aber so gebrochen wie zuvor. Also das ganze Theater von vorne ...
Irgendwann im Oktober erhielt ich dann einen Anruf, ob ich mein Telefon nun reparieren lassen wolle oder nicht. Dass ich inzwischen vier Mal Kostenvoranschläge unterschrieben hatte, konnte die Dame am Telefon nicht wissen.
Heute war es endlich soweit: ich habe es wieder. Sogar repariert! Wenn ich das nächste Mal auf ein Rambazamba gehe, lasse ich mein Mobiltelefon wahrscheinlich lieber zu Hause.

Labels:

1 Kommentare:

Am/um Donnerstag, Februar 11, 2010 11:10:00 PM , Anonymous Nita meinte...

Willkommen in Wien! Da dauert so eine Kleinigkeit immer etwas länger ;) Hab gerade die Geschichten der letzten Jahre überflogen. Also fleißig warst du hier nicht gerade ;-P hab kaum was verpasst!

 

Kommentar veröffentlichen

<< Startseite